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Mädchen lächelt in die Kamera und hält ihr Deutschlandticket in der Hand
Mädchen lächelt in die Kamera und hält ihr Deutschlandticket in der Hand

D-Ticket JugendBW

Vergünstigtes Deutschlandticket für junge Menschen.

Das KVV JugendticketBW wurde zum 1. Dezember zu einem vergünstigten Deutschlandticket (D-Ticket JugendBW). Für 365 Euro im Jahr können Schüler*innen, Studierende, Azubis und Freiwilligendienstleistende aus Baden-Württemberg in ganz Deutschland den ÖPNV nutzen.

Der Umstieg auf das neue vergünstigte Deutschlandticket (D-Ticket JugendBW) soll so einfach wie möglich erfolgen. Wer bisher ein KVV JugendticketBW hat, muss nichts unternehmen. Alle Abonennt*innen werden automatisch auf das D-Ticket JugendBW umgestellt. Bis Ende November erhalten alle Abonent*innen die neue Fahrkarte in Form einer Chip-Karte oder einer Bescheinigung des KVV. Ab dem 1. Dezember 2023 wird das KVV JugendticketBW dann nahtlos durch das neue D-Ticket JugendBW ersetzt. Für einen Euro pro Tag können junge Menschen dann nicht nur in ganz Baden-Württemberg mit Bus und Bahn fahren, sondern deutschlandweit.

Wer vom D-Ticket JugendBW profitiert

Das D-Ticket JugendBW richtet sich wie bisher das KVV JugendticketBW an junge Menschen. Kinder und Jugendliche sowie Schüler*innen, Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende können das Ticket kaufen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass diese in Baden-Württembergischen Teil des KVV wohnen beziehungsweise ihre Schule in diesem Bereich liegt  und sie nicht älter als 27 Jahre sind.

Berechtigt für den Erwerb des D-Ticket JugendBW sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
  • Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs und einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorlegen.
  • Das Ticket kann wie bisher das JugendticktBW über Abo-Online oder einen Bestellschein erworben werden

Fragen und Antworten

Das neue D-Ticket JugendBW richtet sich wie das bisherige KVV JugendticketBW an:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs
  • sowie Schüler:innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs, die sich in Ausbildung befinden und einen entsprechenden Ausbildungsnachweis (Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag) vorlegen.
  • Eine wichtige Voraussetzung ist, dass diese in Baden-Württemberg wohnen beziehungsweise ihre Schule oder Hochschule in Baden-Württemberg ist.
  • Das D-Ticket JugendBW ist im Gegensatz zum KVV JugendticketBW in ganz Deutschland gültig.

Das Ticket gilt ab dem 1. Dezember 2023.

Das D-Ticket JugendBW kostet 365,04 Euro pro Jahr. Also 30,42 Euro pro Monat. Der Preis bleibt somit gegenüber dem KVV JugendticketBW gleich.

Wer bereits ein KVV JugenticketBW besitzt, muss nichts unternehmen. Das JugendticketBW wird von der Abostelle automatisch auf das D-Ticket JugendBW umgestellt und alle Kund*innen erhalten eine neue Fahrkarte zugeschickt.

Das D-Ticket JugendBW ist

  • über Abo-Online erhältlich.
  • In den KVV-Kundenzentren und Verkaufsstellen der Eisenbahnen im Verbundgebiet kann ein Bestellformular ausgefüllt und abgegeben werden.

Neukund*innen können den Abo-Antrag an den Kundenzentren abgeben, per Post an das KVV-Abo-Center (VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe) schicken oder das D-Ticket JugendBW über Abo-Online  beantragen. Bei der Bestellung ist ein zeitlicher Vorlauf zu beachten.

Das D-Ticket JugendBW gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Dazu gehören alle IRE, RE, RB, S-Bahnen, Straßen-/Stadtbahnen und Busse. Das Ticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (beispielsweise ICE, EC, IC, Flixtrain, TGV, …) und in Fernbussen.

Alle bestehenden KVV JugendticketBW werden automatisch zum 1. Dezember 2023 auf das neue D-Ticket JugendBW umgestellt. Du erhältst eine neue Fahrkarte. Der KVV wird dich hierzu noch informieren.

 

Nein, das JugendticketBW entfällt zum 1.Dezember 2023. Alle KVV JugendticketBW-Abos werden automatisch bis zum 1. Dezember 2023 zu D-Tickets JugendBW umgestellt werden.

Nein. Bitte vernichte deine alte Karte „KVV JugendticketBW“, nachdem du deine neue Karte „D-Ticket JugendBW“ von uns erhalten hast, jedoch nicht vor dem 1. Dezember 2023.

  • Bis zum 1. Dezember ist deine alte Karte „KVV JugendticketBW“ deine Fahrkarte.
  • Ab dem 1. Dezember ist deine neue Karte „D-Ticket JugendBW“ deine Fahrkarte.

Ja, die ScoolCard gibt es weiterhin zu den bisherigen Konditionen.

Das D-Ticket JugendBW ist eine Fahrkarte für die zweite Wagenklasse. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.

Nein, das D-Ticket JugendBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

Wie beim KVV JugendticketBW handelt es sich um ein Jahres-Abo. Die Mindestbezugsdauer ist 1 Jahr. Machst du innerhalb dieser Mindestbezugsdauer vom jederzeitigen monatlichen Kündigungsrecht aus den allgemeinen D-Ticket-Tarifbestimmungen Gebrauch, gilt rückwirkend für die gesamte Nutzungszeit der reguläre D-Ticketpreis von 49 € pro Monat und es erfolgt eine entsprechende Nachberechnung.
Nach der Mindestbezugsdauer kann das Jahres-Abo flexibel zu jedem Monatsende gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt.

Ja. Auch Studierende, die außerhalb von Baden-Württemberg studieren, aber hier wohnen, können das D-Ticket JugendBW erhalten.

Nein. Ab dem 27. Geburtstag kann das D-Ticket JugendBW nicht mehr erworben werden. Für berechtigte Studierende gibt es dann – wie bisher – die Studikarte bzw. Anschluss-StudiTicket.

  • Aufgrund der zeitlich sehr kurzen Vorlauffrist und aufgrund von Engpässen bei unseren an der Umstellung beteiligten Dienstleistern kann es sein, dass nicht alle 65.000 Tickets sofort zur Verfügung stehen. Wir danken dir für dein Verständnis und senden dir umgehend nach Produktion deine neue Karte „D-Ticket JugendBW“ (= Chipkarte) zu.
  • Wenn du im Januar ausschließlich in Baden-Württemberg oder innerhalb des KVV in Rheinland-Pfalz fährst, dann  kannst du einfach weiterhin deine aktuelle Karte „KVV JugendticketBW“ nutzen. Die Karte gilt weiterhin im Januar, solange bis du deine neue Karte „D-Ticket JugendBW“ erhalten hast. Sobald du deine neue Karte erhalten hast, nutze dann bitte anschließend nur noch diese.
  • Wenn du im Januar außerhalb von Baden-Württemberg und außerhalb des KVV fährst, dann wende dich bitte an uns:
    Mail: abo[at]kvv.karlsruhe.de oder Telefon: 0721  6107 5885

Das D-Ticket JugendBW wird durch das Land Baden-Württemberg und die Stadt- und Landkreise im KVV gefördert.